Gesetzliche Betreuung ist eine gesetzlich geregelte Form der Unterstützung für volljährige Menschen, die aufgrund einer Krankheit, Beeinträchtigung oder altersbedingten Einschränkung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Ein Gericht bestellt in solchen Fällen eine Betreuerin oder einen Betreuer, um den Betreuten in den Bereichen zu unterstützen, in denen Hilfe benötigt wird – immer mit dem Ziel, seine Selbstbestimmung so weit wie möglich zu erhalten und zu fördern.
Die gesetzliche Betreuung richtet sich an volljährige Personen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Die Betreuung findet nur statt, soweit keine andere Hilfe ausreichend ist und setzt eine gerichtliche Anordnung voraus.
Wir übernehmen die rechtliche Vertretung in Bereichen, die vom Betreuungsgericht festgelegt werden. Dazu gehören typischerweise: Betreuen und Ordnen von Vermögensangelegenheiten, Verwaltung von Einkommen, Renten und Zahlungen, Regelung finanzieller Verpflichtungen und Schulden
Je nach Bedarf und gerichtlicher Anordnung unterstützen wir bei: Organisation von Unterbringung und Wohnsituation, Gesundheitssorge, z. B. bei Arztterminen oder Behandlungseinwilligungen, Kommunikation mit Institutionen und Behörden
Wir sorgen für: Strukturierte Berichte und Kommunikation mit dem Betreuungsgericht, Transparente Abläufe bei Entscheidungen, Ordnung und Übersicht über alle relevanten Unterlagen
Betreute Menschen sollen so viel wie möglich selbst entscheiden.
Wir hören zu und handeln im Sinne des Betreuten.
Entscheidungen werden im Rahmen der gerichtlich festgelegten Aufgaben getroffen.
Alle Schritte sind dokumentiert und gerichtlicher Kontrolle zugänglich.
Mit unserer Unterstützung erreichen Sie:
MMSBB prüft jede Anfrage individuell und sorgfältig. Bitte schildern Sie uns Ihr Anliegen möglichst konkret
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